Mein Hausarztprogramm

Im Hausarztprogramm, auch Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) genannt, wählen Patienten ihren Hausarzt als ersten Ansprechpartner in allen Fragen zu ihrer Gesundheit.

Das Hausarztprogramm wurde eingeführt, um Patienten eine bessere und umfassendere medizinische Versorgung anzubieten. Heute ist das Hausarztprogramm fester Bestandteil des Gesundheitswesens.

Mit ihrer Teilnahme entscheiden sich Patienten für ein Jahr immer zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen, der dann bei Bedarf die Behandlung mit anderen Ärzten, Kliniken und Physiotherapeuten koordiniert. Dadurch kann er alle Befunde in seiner Praxis sammeln und behält leichter den Überblick z.B. über die verschriebenen Medikamente.

So können Risiken, wie Neben- oder Wechselwirkungen unterschiedlicher Medikamente, vermieden werden.

Hier geht's zum Hausarztprogramm: https://www.mein-hausarztprogramm.de/

 

Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

Sie haben die Möglichkeit und das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. In schriftlicher Form können Sie u. a. festlegen, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich äußern können.

Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an:

Patientenverfügung
Haben Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, prüft ein Betreuer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Textbausteine für eine Patientenverfügung >

Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens. Er verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung.

Muster VorsorgevollmachtMuster Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung von Ihnen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.

Sie sollten individuell und ganz persönlich Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Organspende und Betreuer/Bevollmächtigte durchdenken und in der Patientenverfügung schriftlich festhalten.

In dieser nicht einfachen Angelegenheit wünscht man sich Unterstützung, Begleitung und Beratung.

Wir möchten Sie als Hausärzte begleiten. Als Patientenservice stellen wir Ihnen Unterlagen zu den Themen „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ zur Verfügung, die Sie auf dieser Seite herunterladen können. Dies sind Vorlagen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, welche bereits die neue Rechtsprechung des BGH berücksichtigen. Diese Vorlagen sind jedoch allgemein gehalten und nur als grobe Orientierung gedacht. Bei Verwendung muss in jedem Fall eine Anpassung auf Ihre individuelle Situation erfolgen. Bestenfalls können die Anpassungen/Ergänzungen mit einem Rechtsanwalt sowie mit dem behandelnden Arzt gemeinsam vorgenommen werden.

In der Info-Broschüre über die Patientenvollmacht finden Sie alles Wissenswerte.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und die Personen, die durch Sie bevollmächtigt werden sollen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu beraten. Vereinbaren mit uns einen persönlichen Termin. Wir sind gerne für Sie da!

Hausarztmedizin ist Familienmedizin in allen Lebenssituationen